Manche ETFs, die sich auf Themen wie Blockchain, Wasserstoffwirtschaft, künstliche Intelligenz oder saubere Energie spezialisiert haben, werben mit sehr attraktiven Performancezahlen aus der jüngeren Vergangenheit. Ein Blick weiter zurück offenbart jedoch häufig, dass es vorher zu deutlichen Verlusten gekommen war.
So steht an der Spitze der Performancetabelle für 2023 ein Krypto- und Blockchain-ETF, der ein Jahresplus von 263 Prozent vorweisen kann. Diese spektakuläre Rendite relativiert sich, wenn man einbezieht, dass 2022 mit einem Minus von 85 Prozent abgeschlossen wurde. Um das auszugleichen, hätte es 2023 fast 650 Prozent Aufwuchs gebraucht.
Das Fondsanalyse-Unternehmen Morningstar hat 148 in Europa vertriebene Themen-ETFs unter die Lupe genommen. 2023 schafften sie durchschnittlich ein beachtliches Plus von 18,2 Prozent. Der breite Markt – und darauf basierende ETFs – performten allerdings noch besser. So konnten Anleger mit einem MSCI World ETF 19,5 Prozent Rendite einfahren. Experten warnen vor der „Performance-Falle“ von Themen-ETFs: einsteigen, wenn gerade eine beeindruckende Kursrallye stattgefunden hat, um dann den folgenden Abschwung mitzunehmen.
Aktuelle News
Rund 270.000 Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Steckersolargeräte, haben die Deutschen 2023 auf und an ihren privaten Balkonen in Betrieb genommen – laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist das eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherer haben auf den Boom reagiert und kürzlich erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherungen vorgestellt. Wer künftig eine daran orientierte Police abschließt, kann also nach Blitzeinschlägen, Überspannungs- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl auf den Schutz vertrauen.
Alle anderen sollten ihren Versicherungsumfang prüfen (lassen) und die Anlage gegebenenfalls dem Versicherer melden. Bei Immobilienbesitzern greift je nach Installationsort die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Nicht zu vergessen ist auch das Haftpflichtrisiko, etwa für den Fall, dass die Anlage vom Balkon herabstürzt oder einen folgenreichen Kurzschluss verursacht. Für größere Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige, speziell auf den Bedarf zugeschnittene Versicherungspolicen.
Dividenden sind kein Modetrend
18.01.2024
Dividenden spielen über alle Marktphasen hinweg in der Vermögensallokation privater und institutioneller Investoren eine entscheidende Rolle. Besonders tragfähig wird die Dividendenstrategie unter ESG-Gesichtspunkten.
In den letzten beiden Jahren stiegen die Zinsen spürbar an, wodurch Sparer wieder Erträge für Festgeld bekommen. Führt das automatisch dazu, dass Ausschüttungen von Dividenden uninteressanter werden, auch weil sie mit einem Aktienrisiko verknüpft sind?

Keineswegs, Dividenden spielen in der Vermögensallokation privater und institutioneller Investoren nach wie vor eine entscheidende Rolle. Sie führen zu planbaren Cashflows für konkrete Zwecke, sind Stabilisator in Zeiten volatiler Aktienmärkte, hoher Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheit. Daher ist die Ausschüttung einer Dividende bei der Auswahl einer Aktie für substanz- und einkommensorientierte Anleger definitiv positiv zu bewerten. Dividenden können Anleihen-Investments, die trotz gestiegener Zinsen weiterhin nur in ambitionierten Risikoklassen ordentliche Kupons aufweisen, zu einem erheblichen Grad ergänzen.
Dividenden machen die Hälfte der Aktienperformance aus
Das bedeutet: Eine Dividendenstrategie kann immer ein nützliches Instrument für Anleger sein, die ein risikoadjustiertes Konzept suchen und kontinuierliche Ausschüttungen erwarten beziehungsweise benötigen. Dividenden sind kein Modetrend, der nur kurzfristig in bestimmten Marktphasen interessant erscheint. Gut gemachte Dividendenstrategien können bis zu fünf Prozent Dividendenrendite jährlich erbringen. Zudem profitieren Dividendenaktien von möglichen Kursgewinnen. So schnitten Dividendenaktien in den vergangenen Jahren in schwachen Konjunkturphasen deutlich besser ab als der gesamte Aktienmarkt, da sich Dividenden in der Regel stetiger als die Unternehmensgewinne entwickeln. Historisch ist belegt, dass die Dividende mehr als 50 Prozent an der Aktienperformance ausmacht.
Dabei gilt aber: Eine hohe Dividende allein ist kein Qualitätsmerkmal einer Aktie. Die üblichen Parameter bei der Aktienselektion wie Kurs-Gewinnverhältnis, Verschuldung des Unternehmens, EBIT, Gewinn, Marktposition, Geschäftsmodell, strategische Entwicklungschancen etc. dürfen nicht vernachlässigt werden. Wichtig ist, sich die Hintergründe der Dividendenzahlungen genau anzuschauen. Üblicherweise haben dividendenstarke Unternehmen ein voll funktionsfähiges Geschäftsmodell und verfügen über eine hohe fundamentale Stärke. Ihren geschäftlichen Erfolg geben sie damit an die Aktionäre weiter. Wichtig ist immer, dass die Dividende grundsätzlich aus dem laufenden Cashflow erwirtschaftet wird, damit die Ausschüttungen nicht zu einer Substanzminderung führen.
Selten Brüche bei dividendenstarken Unternehmen
Ebenso lassen sich aus Daten der Vergangenheit keine zuverlässigen Prognosen über die Höhe der künftigen Dividende ableiten. Die Erfahrung zeigt aber, dass dauerhaft dividendenstarke Unternehmen in der Regel kontinuierlich ihre Dividenden zahlen. Echte Brüche sind bei einer normalen Entwicklung damit selten. 2023 haben die meisten Unternehmen die Dividende erhöht oder das Niveau gehalten. Daher ist im Durchschnitt mindestens von einem ähnlichen Niveau auch im Jahr 2024 auszugehen. Die Höhe der vorgeschlagenen Dividende hängt davon ab, wie rentabel ein Unternehmen gearbeitet hat und über wie viel Kapital es verfügt. Profitable Gesellschaften können mehr Dividende an ihre Aktionäre ausschütten als wirtschaftlich schwache Aktiengesellschaften. Daher sagt die Höhe der Dividenden der Vergangenheit nichts über die Zukunft aus. Je solider ein Unternehmen arbeitet, desto höher in der Regel auch die Dividende.
Dazu kommt ein weiterer Aspekt: Die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sind auch bei Dividendentiteln wichtig, weil sie eine umfassende und nachhaltige Betrachtung von Unternehmen und Investitionen ermöglichen. Diese Kriterien dienen als Leitprinzipien für die Beurteilung der langfristigen finanziellen und nichtfinanziellen Leistung eines Unternehmens. ESG-Kriterien fördern nachhaltiges Wachstum und Entwicklung, indem sie sicherstellen, dass Unternehmen Umweltauswirkungen minimieren, soziale Verantwortung übernehmen und effektive Unternehmensführungspraktiken implementieren.
Die Vorabpauschale wirkt wieder
Die Zinswende kommt auch bei den Lebensversicherungskunden immer spürbarer an: Die meisten Gesellschaften, die bisher ihre Zahlen deklariert haben, erhöhen 2024 ihre laufende Verzinsung für klassische Kapitallebensversicherungen – nachdem die Ansprüche aus solchen Policen schon 2023 zu einem erfreulichen 6,4-prozentigen Wachstum der deutschen Vermögen beigetragen haben (wie in der Vorwoche an dieser Stelle berichtet). Die Spanne des erneuten Zuschlags beträgt 0,1 bis 1,1 Prozentpunkte, womit bei einigen Versicherern nun wieder eine Drei vor dem Komma steht.
Die Ratingagentur Assekurata geht für 2024 von einem Marktdurchschnitt von 2,45 Prozent aus. Im Vorjahr hat er sich bereits auf 2,26 Prozent „berappelt“. In Anbetracht von mehr als 80 Millionen davon berührten Policen in deutschen Schubladen machen Zehntelprozentpunkte in der Summe einen milliardenschweren Unterschied. Dessen ungeachtet ist die klassische Kapitallebensversicherung auf dem Rückzug, denn es hat sich herumgesprochen, dass Garantien teuer sind und die Rendite auf das Ersparte erheblich drücken. Fondsgebundene Produkte ohne oder nur mit Teil-Garantie erobern in der Folge seit einigen Jahren mehr und mehr Marktanteile.
DAX blickt auf starkes Jahreswachstum zurück
11.01.2024
Angesichts der Konjunkturmeldungen der vergangenen zwölf Monate reibt sich so mancher Marktbeobachter verwundert die Augen: Der Deutsche Aktienindex (DAX) hat im Jahr 2023 einen Höhenflug hingelegt wie seit 2012 nicht mehr. Über 20 Prozent Plus verzeichneten die 40 Titel im Durchschnitt, im Dezember überschritt der Index erstmals die Marke von 17.000 Punkten. Noch etwas stärker performten US-Aktien, die gemessen am S&P 500 Index um satte 24 Prozent zulegten, getrieben vor allem durch Tech- und hier insbesondere Künstliche-Intelligenz-Titel. Dies- wie jenseits des Atlantiks haben die Börsianer offenbar schon baldige Zinssenkungen eingepreist, die wegen der stark zurückgegangenen Inflation erwartet werden.
Noch befinden sich die Zinsen indes auf hohem Niveau, was neben den Börsengewinnen dem Vermögen der deutschen Haushalte zugutekommt. Laut Analyse einer deutschen Großbank wuchs der Wert der von den Bundesbürgern gehaltenen Wertpapiere, Bankeinlagen, Bargeldbestände und Ansprüche gegenüber Versicherern 2023 um 6,4 Prozent und beläuft sich nun auf über 7,9 Billionen Euro (Immobilien exklusive). Für das neue Jahr erwarten die Volkswirte ein Vermögenswachstum von rund vier Prozent.
Wie muss ich Fonds & ETFs eigentlich versteuern? Was ist die Vorabpauschale?
Und wie kann ich meine Steuerlast senken oder sogar gar nichts zahlen?
Geld sparen kannst du unter anderem mit dem Sparerpauschbetrag und der
Günstigerprüfung. Noch nie gehört? Kein Problem. Wir erklären dir, was
du dazu wissen musst.
Fonds & ETFs sind ein total beliebtes Einsteigerprodukt an der Börse. Denn die
börsengehandelten Indexfonds sind im Vergleich zu vielen anderen
Anlageprodukten günstiger und leichter zu verstehen.
Aber auch bei börsengehandelten Indexfonds kommt einmal im Jahr das lästige
Thema Steuern auf einen zu. Lästig ist es zwar, aber nötig und viel weniger
kompliziert als gedacht, wirklich!
Für das Jahr 2024 gilt erstmalig die bereits im Jahr 2018 beschlossene
Vorabpauschale, die mögliche Kursgewinne vorab besteuern soll. Damit will das
Bundesfinanzministerium die Steuern zwischen ausschüttenden
und thesaurierenden ETFs angleichen. Vor dem Jahr 2018 waren Ausschüttungen
in Fonds und ETFs sofort steuerpflichtig, thesaurierte Erträge aber erst beim
Verkauf.
Vorabpauschale wird ab dem Steuerjahr 2023 fällig
Die Höhe der Vorabpauschale ergibt sich aus dem Wertzuwachs deiner Fonds oder
ETFs und einem durchschnittlichen Prozentsatz festverzinslicher Wertpapiere. Seit
dem Jahr 2018 gilt diese Pauschale. Bisher wurde sie jedoch nicht angewendet,
weil der Zinssatz negativ war. Ab dem Steuerjahr 2023 und einem festgelegten
durchschnittlichen Zinssatz in Höhe von 2,55 Prozent ändert sich das.
In diesem Artikel findest du alle relevanten Informationen zur Vorabpauschale und
ein Rechenbeispiel, damit du dir besser vorstellen kannst, wie die Pauschale
berechnet wird und wie du diese Steuer mit einem Freistellungsauftrag mindern
kannst.
Ganz wichtig zu wissen: Die Steuer, die du auf realisierte Gewinne aus Fonds & ETFs
zahlen musst, bleibt gleich. Die Vorabpauschale, die du gezahlt hast, wird dir bei
einem späteren Verkauf eines Fonds oder ETFs angerechnet.
Von der Vorabpauschale einmal abgesehen, lohnt sich eine jährliche
Steuererklärung für dich, wenn du dich um die Günstigerprüfung in der
Steuererklärung kümmerst. Bei niedrigem Einkommen kannst du dir sogar mit
einer Nichtveranlagungsbescheinigung komplett die Steuern sparen.
Um dir einen Überblick über deine Steuern auf deine ETFs und Fonds sowie die
fällige Vorabpauschale zu verschaffen, kannst du mehrere Online-ETFSteuerrechner,
beispielsweise von Zendepot oder von JustETF, nutzen.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein Formular, das du beim Finanzamt
erhältst.
Hattest du im Jahr 2023 ein Einkommen von weniger als 10.908 Euro oder im
Jahr 2024 von unter 11.604 Euro? Dann liegt es unter dem sogenannten
Grundfreibetrag und du musst generell GAR KEINE Steuern zahlen.
Der Freibetrag für das Jahr 2024 könnte sich sogar noch erhöhen. Er wird unter
Umständen wegen der Inflation nochmals nach oben angepasst. Im Frühjahr
2024 soll die Höhe rückwirkend für das Steuerjahr 2024 beschlossen werden.
Um dir die Kapitalertragsteuern zu sparen, musst du die
Nichtveranlagungsbescheinung beim Finanzamt beantragen.
Diese Bescheinigung musst du dann bei deiner Depotbank abgeben, damit diese
keine Kapitalertragssteuern von dir einbehält.
Wenn dein Gehalt und deine Erträge über dem Freibetrag liegen, solltest du dich,
um Steuern zu sparen, definitiv mit den Themen Sparerpauschbetrag und
Günstigerprüfung beschäftigen.
Muss ich mich bei Fonds & ETFs eigentlich selbst darum kümmern, Steuern
für meine Kapitalerträge zu zahlen?
Nein. Die sogenannte Kapitalertragssteuer ist eine Quellensteuer.
Dein Depotanbieter berechnet daher automatisch die Steuern für dein Depot
und führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Das heißt, dass du dich nicht
extra darum kümmern musst, sie zu berechnen.
Du erhältst von jeder Depotbank eine Jahressteuerbescheinigung für deine
Steuererklärung.
Du oder dein Steuerberater müssen diese Angaben dann in der Anlage
KAP allerdings selbst in deine Steuererklärung eintragen.
ETFs: Wann muss ich die Erträge versteuern?
Das ist unterschiedlich, je nach Art der Erträge.
Gewinne aus dem Verkauf eines Fonds & ETF-Anteils musst du in dem Jahr
versteuern, in dem du die Anteile tatsächlich verkauft hast, mit Ausnahme
der Vorabpauschale ab dem Steuerjahr 2023, die vorher schon automatisch
abgezogen wird. Im Fachjargon heißt das, dass du nur die Gewinne versteuern
musst, wenn du sie realisiert hast.
Es kommt dabei vor allem auf das Jahr des Verkaufs an. Wann du die Anteile
gekauft hast, ist hier nicht wichtig.
Gerade bei den weit verbreiteten Aktien-ETFs erhältst du aber noch andere Erträge,
beispielsweise Dividenden. Diese werden jährlich ausbezahlt. Daher musst du
Dividendenerträge auch jährlich versteuern.
Aber Achtung: Im Jahr 2023 musst du auf Kapitalerträge bis zu einer Höhe
von 1.000 Euro pro Jahr KEINE Steuern zahlen. Möglich macht das der
sogenannte Sparerpauschbetrag.
Fonds, ETF und Steuern: Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag für deine Steuern auf Kapitalerträge.
Als Einzelperson sind Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und alle
weiteren Erträge beispielsweise aus erfolgreichen Wertpapiergeschäften, im
Jahr 2023 und 2024 in Höhe von insgesamt 1.000 Euro für dich steuerfrei.
Liegen deine gesamten Kapitalerträge aus ETFs, Fonds, Aktien, Zinsen auf
Tagesgeldkonten und so weiter, also beispielsweise bei 999 Euro, musst du mit
Freistellungsauftrag auf diesen Betrag keine Steuern zahlen.
Auf Kapitalerträge über 1.000 Euro fällt regulär:
· die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent an,
· ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der abzuführenden
Abgeltungssteuer sowie
· unter Umständen eine Kirchensteuer zwischen 8 und 9 Prozent an.
· Für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften liegt die Grenze beim
Sparerpauschbetrag für das Steuerjahr 2023 und 2024 bei 2.000 Euro pro
Jahr.
· Um den Sparerpauschbetrag nutzen zu können, musst du bei deiner Bank,
Sparkasse oder deinem Onlinebroker einen sogenannten Freistellungsauftrag
einrichten.
· Was ist ein Freistellungsauftrag und wie richte ich ihn ein?
· Ein Freistellungsauftrag ist ein Formular, das du bei allen Banken,
Sparkassen und Onlinebrokern online oder in Papierform anfordern kannst,
um den Sparerpauschbetrag zu erhalten.
· Ein Freistellungsauftrag gilt jeweils pro Depotanbieter.
· Am besten verschaffst du dir erstmal einen Überblick über alle Depots
und Konten, auf denen deine Kapitalerträge verteilt sind und deren
jeweilige Höhe pro Jahr.
· Zu Kapitalerträgen zählen nämlich auch die normalen Zinsen auf Tagesgeldund
Festgeldkonten.
· Deinen Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro kannst du auf alle
deine Depots und Konten bei unterschiedlichen Banken, Sparkassen
und Onlinebrokern aufteilen.
· Das ist für dich sinnvoll, wenn du mehrere unterschiedliche Anbieter nutzt
und bei keinem Anbieter Kapitalerträge über 1.000 Euro pro Jahr
erwirtschaftet hast, aber insgesamt auf Kapitalerträge kommst, die über
1.000 Euro pro Jahr liegen.
· Die Höhe deiner Freistellungsaufträge und deren Aufteilung kannst du
flexibel, meist mit ein paar Klicks, anpassen.
· Eine weitere einfache Methode, um Kapitalertragssteuern zu sparen, ist
die sogenannte Günstigerprüfung in der Steuererklärung.
Kapitalerträge in der Steuererklärung: Was ist die
Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung dient dazu, die individuelle Steuerbelastung auf
Kapitalerträge zu bestimmen. Sie lohnt sich, wenn du beispielsweise noch im
Studium bist oder in einem Jahr wenig verdient hast.
Wenn dein individueller Steuersatz unter der Kapitalertragssteuer in Höhe
von 25 Prozent liegt und du die Günstigerprüfung in der Steuererklärung
angegeben hast, werden deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren
Steuersatz anstelle der 25 Prozent versteuert.
Das heißt konkret, dass euch das Finanzamt in der Steuererklärung die Differenz
zwischen der Kapitalertragssteuer und dem individuellen Steuersatz erstattet.
Wie gebe ich die Günstigerprüfung in der Steuererklärung an?
Die Günstigerprüfung ist Teil der Anlage KAP. Dort gibt es ein separates Feld
zum Ankreuzen mit der Bezeichnung „Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d
Absatz 6 stellen“.
Ist das Feld mit Ja angekreuzt, führt das Finanzamt automatisch eine
Günstigerprüfung für deine Erträge durch.
Sollte das Finanzamt zu einem positiven Ergebnis für dich kommen, erhältst du
die zu viel gezahlten Kapitalertragssteuern als Teil der üblichen Erstattung
bei der Steuererklärung direkt auf dein Bankkonto zurücküberwiesen
Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht umsetzen, die insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen betrifft. Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20 Stundenkilometer schnelle Vehikel sind hierzulande traditionell pauschal über die Haftpflichtpolice abgesichert. Zukünftig ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich, denn vorgeschrieben sind dann Versicherungssummen auf einem Niveau, wie es für Autos üblich ist.
Für zahlreiche Halter der Maschinen bedeutet das laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten. Immerhin wurden die Regelungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch entschärft: Zum einen wurde die vorgeschriebene Deckungssumme auf neun Millionen Euro reduziert, zum anderen die Frist für die Umstellung, die ursprünglich schon vor dem letzten Jahreswechsel enden sollte, bis 1. Januar 2025 verlängert. Wer dann noch ohne angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern sogar Freiheitsstrafen und den Einzug der Arbeitsmaschine.
Das renommierte Analysehaus Morgen & Morgen hat exemplarisch untersucht, wie sich ein Aktiensparplan und eine Rentenversicherung mit 80-prozentiger Beitragsgarantie in verschiedenen 30-Jahres-Szenarien auf das angesparte Vermögen auswirken. Fazit: Läuft es an den Börsen nicht gut, steht man mit einem Garantieprodukt deutlich besser da – während auf der anderen Seite die Rendite bei einem günstigen Verlauf kaum schmaler ausfällt als bei einem Aktiensparplan.
Das hypothetisch betrachtete Garantieprodukt weist eine Aktienquote von 65 Prozent auf. Damit würde es im Schnitt 4,8 Prozent Jahresrendite schaffen, 1,3 Prozentpunkte weniger als der Aktiensparplan. In den 10 Prozent der ungünstigsten Börsenverlaufsszenarien aber läge der Verlust mit dem Garantieprodukt bei nur 0,1 Prozent p. a., mit dem Aktiensparplan hingegen bei 2,8 Prozent. Akkumuliert würde das Einbußen von 2 versus 32 Prozent bedeuten. Noch mehr Federn würde man mit einem Aktiensparplan in den negativsten 5 Prozent der Szenarien lassen: Der Gesamtverlust beliefe sich dann im Schnitt auf 47 Prozent, während es bei der Rentenversicherung moderate 8 Prozent wären.
Betreuung verliert ihren Schreckensmythos
04.12.2023
Demenz, Schlaganfall oder ein Unfall – es gibt viele Gründe, im Alltag plötzlich auf eine gesetzliche Betreuung angewiesen zu sein.
In Deutschland sind rund 1,4 Millionen Menschen unter Betreuung und der demografische Wandel bewirkt eine weitere Zunahme. Seit den 1990er Jahren hat sich die Zahl der Betreuungen fast verdreifacht.

Wer infolge einer Krankheit oder Behinderung die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selbst erledigen kann und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt hat, kann darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer zur Unterstützung bestellt. Die meisten Menschen denken, dass sie in einem Notfall automatisch entweder durch den Ehepartner oder andere Familienangehörige vertreten werden. Das ist jedoch unzutreffend. Eine rechtliche Betreuung kann in Deutschland allein von einem Gericht bestellt werden. Dieses legt gleichzeitig fest, wer die Betreuung übernimmt. Dies kann eine fremde Person oder auch ein Angehöriger sein. Das Gericht regelt auch, welche konkreten Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.
Betreuung bleibt die Ultima Ratio
Dabei muss jedoch zunächst festgestellt werden, ob nicht Hilfen tatsächlicher Art vorhanden und zur Unterstützung der betroffenen Person ausreichend sind. Die rechtliche Betreuung ist nach Sinn und Zweck die Ultima Ratio. So können Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die betroffene Person bei praktischen Angelegenheiten des Alltags unterstützen. Nur der Betroffene kann die Betreuung beim Betreuungsgericht für sich selbst beantragen. Dritte (dazu zählen auch Angehörige, Fachdienste oder Pflegestützpunkte) können eine Betreuung hingegen lediglich anregen. Oft ist es der behandelnde Arzt, der zuerst feststellt, dass ein Mensch rechtliche Betreuung benötigt, aber auch zum Beispiel Bankmitarbeiter, wenn ihnen auffällt, dass ein Kunde mehrmals am Tag in die Bank kommt und Geld abhebt, sich aber auf Nachfrage nicht mehr daran erinnern kann.
Die für einen Betreuer vorgesehenen Aufgabenbereiche erstrecken sich je nach Erfordernis unter anderem auf die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, ein Aufenthaltsbestimmungsrecht und auch auf Wohnungsangelegenheiten. So regeln Betreuer oftmals Behördenangelegenheiten, zum Beispiel wenn rechtswirksame und folgenreiche Unterschriften erforderlich sind, verwalten Finanzen, willigen in Heilbehandlungen und Operationen ein, öffnen Post, treffen Entscheidungen über Wohnen und Aufenthalt.
Selbstbestimmung statt Bevormundung
Eine Betreuung ist zeitlich und auch sachlich auf bestimmte Aufgabenkreise beschränkt, so dass nur die Bereiche erfasst werden, die tatsächlich einer Hilfe bedürfen. Dabei bilden Wohl, Wille und Wünsche der zu betreuenden Person die Richtschnur allen Handelns. Der wichtigste Grundsatz lautet dabei „Selbstbestimmung statt Bevormundung“. Daher ist die Betreuung gesetzlich so ausgestaltet, dass sie die Rechtsstellung bzw. Rechtsmacht des Betroffenen grundsätzlich unberührt lässt, das heißt, die betreute Person wird nicht geschäftsunfähig. Menschen mit Unterstützungsbedarf haben nach diesem Grundprinzip auch im Rahmen einer Betreuung das Recht darauf, soweit irgend möglich, so zu leben, wie sie es sich wünschen und dabei bestmögliche Hilfe zu erhalten.
Sensible Handlungsfelder sind betroffen
Die rechtliche Betreuung betrifft sensible Handlungsfelder, die grundrechtlich geschützt sind, und löst damit bei vielen Betroffenen oftmals Angst vor Autonomieverlust aus. Auch wenn sich diese Sorge vermutlich nie vollkommen ausblenden lässt, so wird sie doch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Entmündigung Volljähriger in Deutschland bereits seit 1992 abgeschafft ist und gegen den freien Willen eines Menschen eine Betreuung grundsätzlich nicht eingesetzt werden kann (Ausnahme bei drohender Eigen- oder Selbstgefährdung), hoffentlich für möglichst viele Betroffene deutlich minimiert, so dass die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung in der Gesellschaft den althergebrachten Schreckensmythos verliert.