Wie muss ich Fonds & ETFs eigentlich versteuern? Was ist die Vorabpauschale?
Und wie kann ich meine Steuerlast senken oder sogar gar nichts zahlen?
Geld sparen kannst du unter anderem mit dem Sparerpauschbetrag und der
Günstigerprüfung. Noch nie gehört? Kein Problem. Wir erklären dir, was
du dazu wissen musst.
Fonds & ETFs sind ein total beliebtes Einsteigerprodukt an der Börse. Denn die
börsengehandelten Indexfonds sind im Vergleich zu vielen anderen
Anlageprodukten günstiger und leichter zu verstehen.
Aber auch bei börsengehandelten Indexfonds kommt einmal im Jahr das lästige
Thema Steuern auf einen zu. Lästig ist es zwar, aber nötig und viel weniger
kompliziert als gedacht, wirklich!
Für das Jahr 2024 gilt erstmalig die bereits im Jahr 2018 beschlossene
Vorabpauschale, die mögliche Kursgewinne vorab besteuern soll. Damit will das
Bundesfinanzministerium die Steuern zwischen ausschüttenden
und thesaurierenden ETFs angleichen. Vor dem Jahr 2018 waren Ausschüttungen
in Fonds und ETFs sofort steuerpflichtig, thesaurierte Erträge aber erst beim
Verkauf.
Vorabpauschale wird ab dem Steuerjahr 2023 fällig
Die Höhe der Vorabpauschale ergibt sich aus dem Wertzuwachs deiner Fonds oder
ETFs und einem durchschnittlichen Prozentsatz festverzinslicher Wertpapiere. Seit
dem Jahr 2018 gilt diese Pauschale. Bisher wurde sie jedoch nicht angewendet,
weil der Zinssatz negativ war. Ab dem Steuerjahr 2023 und einem festgelegten
durchschnittlichen Zinssatz in Höhe von 2,55 Prozent ändert sich das.
In diesem Artikel findest du alle relevanten Informationen zur Vorabpauschale und
ein Rechenbeispiel, damit du dir besser vorstellen kannst, wie die Pauschale
berechnet wird und wie du diese Steuer mit einem Freistellungsauftrag mindern
kannst.
Ganz wichtig zu wissen: Die Steuer, die du auf realisierte Gewinne aus Fonds & ETFs
zahlen musst, bleibt gleich. Die Vorabpauschale, die du gezahlt hast, wird dir bei
einem späteren Verkauf eines Fonds oder ETFs angerechnet.
Von der Vorabpauschale einmal abgesehen, lohnt sich eine jährliche
Steuererklärung für dich, wenn du dich um die Günstigerprüfung in der
Steuererklärung kümmerst. Bei niedrigem Einkommen kannst du dir sogar mit
einer Nichtveranlagungsbescheinigung komplett die Steuern sparen.
Um dir einen Überblick über deine Steuern auf deine ETFs und Fonds sowie die
fällige Vorabpauschale zu verschaffen, kannst du mehrere Online-ETFSteuerrechner,
beispielsweise von Zendepot oder von JustETF, nutzen.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein Formular, das du beim Finanzamt
erhältst.
Hattest du im Jahr 2023 ein Einkommen von weniger als 10.908 Euro oder im
Jahr 2024 von unter 11.604 Euro? Dann liegt es unter dem sogenannten
Grundfreibetrag und du musst generell GAR KEINE Steuern zahlen.
Der Freibetrag für das Jahr 2024 könnte sich sogar noch erhöhen. Er wird unter
Umständen wegen der Inflation nochmals nach oben angepasst. Im Frühjahr
2024 soll die Höhe rückwirkend für das Steuerjahr 2024 beschlossen werden.
Um dir die Kapitalertragsteuern zu sparen, musst du die
Nichtveranlagungsbescheinung beim Finanzamt beantragen.
Diese Bescheinigung musst du dann bei deiner Depotbank abgeben, damit diese
keine Kapitalertragssteuern von dir einbehält.
Wenn dein Gehalt und deine Erträge über dem Freibetrag liegen, solltest du dich,
um Steuern zu sparen, definitiv mit den Themen Sparerpauschbetrag und
Günstigerprüfung beschäftigen.
Muss ich mich bei Fonds & ETFs eigentlich selbst darum kümmern, Steuern
für meine Kapitalerträge zu zahlen?
Nein. Die sogenannte Kapitalertragssteuer ist eine Quellensteuer.
Dein Depotanbieter berechnet daher automatisch die Steuern für dein Depot
und führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Das heißt, dass du dich nicht
extra darum kümmern musst, sie zu berechnen.
Du erhältst von jeder Depotbank eine Jahressteuerbescheinigung für deine
Steuererklärung.
Du oder dein Steuerberater müssen diese Angaben dann in der Anlage
KAP allerdings selbst in deine Steuererklärung eintragen.
ETFs: Wann muss ich die Erträge versteuern?
Das ist unterschiedlich, je nach Art der Erträge.
Gewinne aus dem Verkauf eines Fonds & ETF-Anteils musst du in dem Jahr
versteuern, in dem du die Anteile tatsächlich verkauft hast, mit Ausnahme
der Vorabpauschale ab dem Steuerjahr 2023, die vorher schon automatisch
abgezogen wird. Im Fachjargon heißt das, dass du nur die Gewinne versteuern
musst, wenn du sie realisiert hast.
Es kommt dabei vor allem auf das Jahr des Verkaufs an. Wann du die Anteile
gekauft hast, ist hier nicht wichtig.
Gerade bei den weit verbreiteten Aktien-ETFs erhältst du aber noch andere Erträge,
beispielsweise Dividenden. Diese werden jährlich ausbezahlt. Daher musst du
Dividendenerträge auch jährlich versteuern.
Aber Achtung: Im Jahr 2023 musst du auf Kapitalerträge bis zu einer Höhe
von 1.000 Euro pro Jahr KEINE Steuern zahlen. Möglich macht das der
sogenannte Sparerpauschbetrag.
Fonds, ETF und Steuern: Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag für deine Steuern auf Kapitalerträge.
Als Einzelperson sind Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und alle
weiteren Erträge beispielsweise aus erfolgreichen Wertpapiergeschäften, im
Jahr 2023 und 2024 in Höhe von insgesamt 1.000 Euro für dich steuerfrei.
Liegen deine gesamten Kapitalerträge aus ETFs, Fonds, Aktien, Zinsen auf
Tagesgeldkonten und so weiter, also beispielsweise bei 999 Euro, musst du mit
Freistellungsauftrag auf diesen Betrag keine Steuern zahlen.
Auf Kapitalerträge über 1.000 Euro fällt regulär:
· die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent an,
· ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der abzuführenden
Abgeltungssteuer sowie
· unter Umständen eine Kirchensteuer zwischen 8 und 9 Prozent an.
· Für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften liegt die Grenze beim
Sparerpauschbetrag für das Steuerjahr 2023 und 2024 bei 2.000 Euro pro
Jahr.
· Um den Sparerpauschbetrag nutzen zu können, musst du bei deiner Bank,
Sparkasse oder deinem Onlinebroker einen sogenannten Freistellungsauftrag
einrichten.
· Was ist ein Freistellungsauftrag und wie richte ich ihn ein?
· Ein Freistellungsauftrag ist ein Formular, das du bei allen Banken,
Sparkassen und Onlinebrokern online oder in Papierform anfordern kannst,
um den Sparerpauschbetrag zu erhalten.
· Ein Freistellungsauftrag gilt jeweils pro Depotanbieter.
· Am besten verschaffst du dir erstmal einen Überblick über alle Depots
und Konten, auf denen deine Kapitalerträge verteilt sind und deren
jeweilige Höhe pro Jahr.
· Zu Kapitalerträgen zählen nämlich auch die normalen Zinsen auf Tagesgeldund
Festgeldkonten.
· Deinen Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro kannst du auf alle
deine Depots und Konten bei unterschiedlichen Banken, Sparkassen
und Onlinebrokern aufteilen.
· Das ist für dich sinnvoll, wenn du mehrere unterschiedliche Anbieter nutzt
und bei keinem Anbieter Kapitalerträge über 1.000 Euro pro Jahr
erwirtschaftet hast, aber insgesamt auf Kapitalerträge kommst, die über
1.000 Euro pro Jahr liegen.
· Die Höhe deiner Freistellungsaufträge und deren Aufteilung kannst du
flexibel, meist mit ein paar Klicks, anpassen.
· Eine weitere einfache Methode, um Kapitalertragssteuern zu sparen, ist
die sogenannte Günstigerprüfung in der Steuererklärung.
Kapitalerträge in der Steuererklärung: Was ist die
Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung dient dazu, die individuelle Steuerbelastung auf
Kapitalerträge zu bestimmen. Sie lohnt sich, wenn du beispielsweise noch im
Studium bist oder in einem Jahr wenig verdient hast.
Wenn dein individueller Steuersatz unter der Kapitalertragssteuer in Höhe
von 25 Prozent liegt und du die Günstigerprüfung in der Steuererklärung
angegeben hast, werden deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren
Steuersatz anstelle der 25 Prozent versteuert.
Das heißt konkret, dass euch das Finanzamt in der Steuererklärung die Differenz
zwischen der Kapitalertragssteuer und dem individuellen Steuersatz erstattet.
Wie gebe ich die Günstigerprüfung in der Steuererklärung an?
Die Günstigerprüfung ist Teil der Anlage KAP. Dort gibt es ein separates Feld
zum Ankreuzen mit der Bezeichnung „Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d
Absatz 6 stellen“.
Ist das Feld mit Ja angekreuzt, führt das Finanzamt automatisch eine
Günstigerprüfung für deine Erträge durch.
Sollte das Finanzamt zu einem positiven Ergebnis für dich kommen, erhältst du
die zu viel gezahlten Kapitalertragssteuern als Teil der üblichen Erstattung
bei der Steuererklärung direkt auf dein Bankkonto zurücküberwiesen
Aktuelle News
Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht umsetzen, die insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen betrifft. Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20 Stundenkilometer schnelle Vehikel sind hierzulande traditionell pauschal über die Haftpflichtpolice abgesichert. Zukünftig ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich, denn vorgeschrieben sind dann Versicherungssummen auf einem Niveau, wie es für Autos üblich ist.
Für zahlreiche Halter der Maschinen bedeutet das laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten. Immerhin wurden die Regelungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch entschärft: Zum einen wurde die vorgeschriebene Deckungssumme auf neun Millionen Euro reduziert, zum anderen die Frist für die Umstellung, die ursprünglich schon vor dem letzten Jahreswechsel enden sollte, bis 1. Januar 2025 verlängert. Wer dann noch ohne angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern sogar Freiheitsstrafen und den Einzug der Arbeitsmaschine.
Das renommierte Analysehaus Morgen & Morgen hat exemplarisch untersucht, wie sich ein Aktiensparplan und eine Rentenversicherung mit 80-prozentiger Beitragsgarantie in verschiedenen 30-Jahres-Szenarien auf das angesparte Vermögen auswirken. Fazit: Läuft es an den Börsen nicht gut, steht man mit einem Garantieprodukt deutlich besser da – während auf der anderen Seite die Rendite bei einem günstigen Verlauf kaum schmaler ausfällt als bei einem Aktiensparplan.
Das hypothetisch betrachtete Garantieprodukt weist eine Aktienquote von 65 Prozent auf. Damit würde es im Schnitt 4,8 Prozent Jahresrendite schaffen, 1,3 Prozentpunkte weniger als der Aktiensparplan. In den 10 Prozent der ungünstigsten Börsenverlaufsszenarien aber läge der Verlust mit dem Garantieprodukt bei nur 0,1 Prozent p. a., mit dem Aktiensparplan hingegen bei 2,8 Prozent. Akkumuliert würde das Einbußen von 2 versus 32 Prozent bedeuten. Noch mehr Federn würde man mit einem Aktiensparplan in den negativsten 5 Prozent der Szenarien lassen: Der Gesamtverlust beliefe sich dann im Schnitt auf 47 Prozent, während es bei der Rentenversicherung moderate 8 Prozent wären.
Betreuung verliert ihren Schreckensmythos
04.12.2023
Demenz, Schlaganfall oder ein Unfall – es gibt viele Gründe, im Alltag plötzlich auf eine gesetzliche Betreuung angewiesen zu sein.
In Deutschland sind rund 1,4 Millionen Menschen unter Betreuung und der demografische Wandel bewirkt eine weitere Zunahme. Seit den 1990er Jahren hat sich die Zahl der Betreuungen fast verdreifacht.
Wer infolge einer Krankheit oder Behinderung die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selbst erledigen kann und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt hat, kann darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer zur Unterstützung bestellt. Die meisten Menschen denken, dass sie in einem Notfall automatisch entweder durch den Ehepartner oder andere Familienangehörige vertreten werden. Das ist jedoch unzutreffend. Eine rechtliche Betreuung kann in Deutschland allein von einem Gericht bestellt werden. Dieses legt gleichzeitig fest, wer die Betreuung übernimmt. Dies kann eine fremde Person oder auch ein Angehöriger sein. Das Gericht regelt auch, welche konkreten Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.
Betreuung bleibt die Ultima Ratio
Dabei muss jedoch zunächst festgestellt werden, ob nicht Hilfen tatsächlicher Art vorhanden und zur Unterstützung der betroffenen Person ausreichend sind. Die rechtliche Betreuung ist nach Sinn und Zweck die Ultima Ratio. So können Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die betroffene Person bei praktischen Angelegenheiten des Alltags unterstützen. Nur der Betroffene kann die Betreuung beim Betreuungsgericht für sich selbst beantragen. Dritte (dazu zählen auch Angehörige, Fachdienste oder Pflegestützpunkte) können eine Betreuung hingegen lediglich anregen. Oft ist es der behandelnde Arzt, der zuerst feststellt, dass ein Mensch rechtliche Betreuung benötigt, aber auch zum Beispiel Bankmitarbeiter, wenn ihnen auffällt, dass ein Kunde mehrmals am Tag in die Bank kommt und Geld abhebt, sich aber auf Nachfrage nicht mehr daran erinnern kann.
Die für einen Betreuer vorgesehenen Aufgabenbereiche erstrecken sich je nach Erfordernis unter anderem auf die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, ein Aufenthaltsbestimmungsrecht und auch auf Wohnungsangelegenheiten. So regeln Betreuer oftmals Behördenangelegenheiten, zum Beispiel wenn rechtswirksame und folgenreiche Unterschriften erforderlich sind, verwalten Finanzen, willigen in Heilbehandlungen und Operationen ein, öffnen Post, treffen Entscheidungen über Wohnen und Aufenthalt.
Selbstbestimmung statt Bevormundung
Eine Betreuung ist zeitlich und auch sachlich auf bestimmte Aufgabenkreise beschränkt, so dass nur die Bereiche erfasst werden, die tatsächlich einer Hilfe bedürfen. Dabei bilden Wohl, Wille und Wünsche der zu betreuenden Person die Richtschnur allen Handelns. Der wichtigste Grundsatz lautet dabei „Selbstbestimmung statt Bevormundung“. Daher ist die Betreuung gesetzlich so ausgestaltet, dass sie die Rechtsstellung bzw. Rechtsmacht des Betroffenen grundsätzlich unberührt lässt, das heißt, die betreute Person wird nicht geschäftsunfähig. Menschen mit Unterstützungsbedarf haben nach diesem Grundprinzip auch im Rahmen einer Betreuung das Recht darauf, soweit irgend möglich, so zu leben, wie sie es sich wünschen und dabei bestmögliche Hilfe zu erhalten.
Sensible Handlungsfelder sind betroffen
Die rechtliche Betreuung betrifft sensible Handlungsfelder, die grundrechtlich geschützt sind, und löst damit bei vielen Betroffenen oftmals Angst vor Autonomieverlust aus. Auch wenn sich diese Sorge vermutlich nie vollkommen ausblenden lässt, so wird sie doch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Entmündigung Volljähriger in Deutschland bereits seit 1992 abgeschafft ist und gegen den freien Willen eines Menschen eine Betreuung grundsätzlich nicht eingesetzt werden kann (Ausnahme bei drohender Eigen- oder Selbstgefährdung), hoffentlich für möglichst viele Betroffene deutlich minimiert, so dass die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung in der Gesellschaft den althergebrachten Schreckensmythos verliert.
Damit eine Wohngebäudeversicherung die tatsächlichen Kosten für eine Instandsetzung oder einen Neubau abdeckt, werden die Leistungssummen und Prämien in der Regel jährlich an die Preisentwicklung angepasst. Versicherung zum gleitenden Neuwert heißt das Prinzip, das einer Unterversicherung vorbeugt. Grundlage des Anpassungsfaktors sind Daten des Statistischen Bundesamtes, konkret der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe.
Wegen der enormen Inflation im Bausektor beträgt der Faktor für das kommende Jahr 7,5 Prozent. Immerhin: Gegenüber diesem Jahr (14,7 Prozent) hat er sich damit fast halbiert. „In Zeiten großer Sorge um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, findet die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands Anja Käfer-Rohrbach. Vom langjährigen Mittel der Jahre 2013 bis 2023, nämlich 4,3 Prozent, ist der Anpassungsfaktor 2024 allerdings auch noch weit entfernt. Die aktuelle Inflationsentwicklung lässt indes hoffen, dass er sich dieser Marke im kommenden Jahr weiter annähern wird. „Unsere VersicherungsnehmerInnen können sich darauf verlassen, dass die gleitende Neuwertversicherung jederzeit auch existenzbedrohende Schäden vollständig abdeckt. Niemand muss in Zeiten hoher Inflation eine Unterversicherung fürchten“, hebt Käfer-Rohrbach die Stabilität der Wohngebäudeversicherung hierzulande hervor.
Deutsches Rentensystem: Es geht besser
08.11.2023
Im internationalen Vergleich belegt das deutsche Rentensystem nur einen Platz im Mittelfeld. Besonders bei der Frage, wie zukunftsfähig das System für künftige Generationen ist, gibt es großen Verbesserungsbedarf.
Die Niederlande, Island, Dänemark und Israel machen es vor. Alle vier Länder verfügen über ein Rentensystem, das in den Kategorien Angemessenheit, Nachhaltigkeit und Integrität punktet. Deutschland rangiert derweil auf Platz 19 von 48 untersuchten Ländern und verschlechtert sich damit zum Vorjahr (Platz 17).
Das zeigt der Global Pension Index 2023, eine Studie von Mercer und CFA Institute. Die Forscher untersuchten darin 48 Rentensysteme weltweit, die insgesamt 64 Prozent der Weltbevölkerung abdecken. Der Index besteht dabei aus drei Kategorien: Angemessenheit, Nachhaltigkeit und Integrität. Ergebnis: In den meisten Ländern garantieren die Pensionspläne (noch) nicht die finanzielle Sicherheit der Begünstigten. Neben dem demografischen Wandel machen vor allem die hohe Inflation und die steigenden Zinssätze den Sozialsystemen zu schaffen. Das deutsche Rentensystem rangiert im internationalen Vergleich im Mittelfeld. Die gute Nachricht dabei ist, dass die Bundesrepublik in Sachen Angemessenheit mit knapp 80 von 100 Punkten einen hohen Wert erzielt. Auch die Integrität ist mit 76 Punkten erneut im vorderen Drittel. In puncto Nachhaltigkeit gibt es jedoch noch viel zu tun.
Das deutsche Rentensystem ist (noch) nicht zukunftsfähig
Das deutsche Rentensystem besteht aus einem Drei-Säulen-Modell: die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente agiert nach dem Umlageprinzip. Die aktuellen Erwerbstätigen finanzieren demnach die heutige Rentnergeneration. Durch den demografischen Wandel – sinkende Geburtenzahlen bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung – kommen jedoch immer weniger Beitragszahler für immer mehr Beitragsnehmer auf. Das gesetzliche Rentensystem hat somit ein Finanzierungsproblem. Schon jetzt bezuschusst der Staat jedes Jahr mit rund 100 Milliarden Euro die Rentenkasse. Für künftige Generationen steigen die Ausgaben ohne Anpassungen im System weiter. Bei der Nachhaltigkeit erhält Deutschland deshalb nur 45 Punkte und landet in dieser Kategorie lediglich auf Platz 36. Am schlechtesten sieht es bei der Zukunftsfähigkeit des Rentensystems übrigens in Österreich aus. Auch Italien, Brasilien, Spanien und Argentinien schwächeln diesbezüglich und erreichen Werte unter 30 Punkten.
Was wir von unseren Nachbarn lernen können
Doch wie kann das deutsche Rentensystem verbessert werden? Schauen wir dazu auf die Spitzenreiter des Ratings. Vier Länder (Niederlande, Island, Dänemark und Israel) erhalten im Index die Gesamtnote A und erreichen gleichzeitig als einzige in der Kategorie Nachhaltigkeit über 80 Punkte. Das niederländische System beruht wie bei uns auf einem Drei-Schichten-System, dem sogenannten Cappuccino-Modell.
Jeder Bürger erhält im Alter eine beitragsfinanzierte Grundrente, die Algemene Oudersdomswet (AOW). Diese wird unabhängig von der Einzahlung und auch ohne Bedürftigkeitsprüfung gezahlt. Die AOW finanziert Altersrenten und Hinterbliebenenrenten. Risiken wie die Erwerbsminderung sind ebenso abgesichert. Niederländer erhalten so mindestens 1.200 Euro Rente im Monat und das auch, wenn sie nicht eingezahlt haben. Neben der gesetzlichen Regelung sind die Bürger wie bei uns dazu angehalten, eine Betriebsrente und private Altersvorsorge abzuschließen. Die Grundrente AOW ist im Cappuccino-Modell die Basis, also der starke Espresso, die betriebliche Vorsorge die Milch und die private Säule der Kakao, der als Verzierung über die Tasse gestreut wird.
Längeres Leben darf nicht nur zu längerer Rentenzeit führen
Das Besondere im niederländischen System ist jedoch das Renteneintrittsalter. Dieses ist an die Lebenserwartung gekoppelt. Aktuell liegt es bei 66 Jahren und 10 Monaten. Bis 2067 wird es schrittweise auf 71 Jahre erhöht. Sollte die Lebenserwartung nicht wie geplant steigen, werden die Zahlen angepasst. In Deutschland wiederum führt ein längeres Leben lediglich zu einer längeren Rentenphase. Jede Anpassung des Renteneintrittsalters ist hart umkämpft und politisch schwierig.
Rechnerisch kommt es alle zwei Minuten zu einem Zusammenprall eines kaskoversicherten Autos mit einem Wildtier – in Summe ergibt das rund 265.000 Fälle für das Jahr 2022. Da die Reparaturkosten steigen, müssen die Versicherer immer höhere durchschnittliche Schadenssummen überweisen: Nach circa 3.300 Euro im Vorjahr standen 2022 knapp 3.600 Euro zu Buche. Verantwortlich dafür sind im Wesentlichen anziehende Preise für Karosserieteile, aber auch höhere Stundensätze der Kfz-Werkstätten. Die Gesamtaufwendungen beliefen sich bundesweit zuletzt auf rund 950 Millionen Euro.
Neben April und Mai sind die Monate Oktober bis Dezember besonders wildunfallträchtig. Die Versicherer empfehlen, bei einer drohenden Kollision im Zweifelsfall auf Ausweichmanöver zu verzichten, da der Zusammenprall mit einem entgegenkommenden Auto oder einem Baum größeres Gefahrenpotenzial berge. Wenn noch möglich, solle das Licht abgeblendet und langsam vorbeigefahren werden. Kommt es zu einer Kollision, sollten folgende Punkte beachtet werden: Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Tier nicht anfassen, Fotos machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Versicherer benachrichtigen (bevor das Auto repariert oder anderweitig verändert wird).
Cyberschäden werden teurer
27.10.2023
Tag für Tag wird das Internet von einer Vielzahl neuer Viren, Trojaner und weiterer Schadprogramme geflutet. Besonders im Fokus stehen Unternehmen – und zwar unabhängig von ihrer Größe, denn die meisten Cyberangriffe erfolgen ungezielt und automatisiert. Der angerichtete Schaden bezifferte sich 2022 durchschnittlich auf rund 42.000 Euro und damit 5.000 Euro mehr als im Vorjahr, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich vermeldete. Nichtsdestotrotz gebe es noch „große Sicherheitslücken“ bei den meisten Unternehmen.
Auch auf eine Cyberversicherung, die nicht nur die Kosten übernimmt, sondern auch bei Prävention und Schadensbegrenzung hilft, verzichten viele Gewerbetreibende. Das Anbieterspektrum in dieser noch relativ jungen Versicherungssparte wächst derweil weiter: Während 2020 lediglich 33 Gesellschaften Cybertarife im Portfolio hatten, waren es 2022 schon 41. Für Cyberschäden leisteten sie im vergangenen Jahr insgesamt 121 Millionen Euro, auch an Privatpersonen.
Dass Sam Altman Bahnbrechendes zustande bringen kann, hat er mit seinem Unternehmen OpenAI und dessen KI-Anwendung ChatGPT bereits bewiesen. Daraus leitet sich wohl auch die Zugkraft einer weiteren Gründung Altmans ab: Mit der neuen Kryptowährung Worldcoin will er der gesamten Menschheit Zugang zu einem bedingungslosen Grundeinkommen verschaffen, sobald die KI das Arbeiten weitgehend überflüssig gemacht habe – „Kapitalismus für alle“. Zugang erhält nur, wer seine Iris einscannen lässt. Das einzigartige Muster dient als Basis für eine sogenannte World ID, die zukünftig als universaler digitaler Identitätsnachweis dienen soll.
Datenschützer begegnen den hochfliegenden Plänen, gelinde gesagt, mit Skepsis. Auch Kryptowährungsexperten bezweifeln, dass der Kurs des Worldcoin die Wachstumsversprechen einlösen können wird. Denn bisher ist unklar, woher eigentlich Erträge kommen sollen, obwohl das Projekt dezidiert gewinnorientiert angelegt ist. Bekannt ist aber immerhin, mit welchen Margen die Gründer sich selbst bedenken werden.